Allgemeine Lieferbedingungen für Maschinen
 
  Angebotsgültigkeit
Das Angebot gilt vorbehaltlich der Prüfung vor Ort und von Mustern, technischer Änderungen und Irrtum.

Lieferzeit
Die Angaben zur Lieferzeit gelten ab Eingang der Bestellung und Abklärung aller technischen und kaufmännischen Belange. Die Lieferzeit kann sich bei verspäteter Übergabe von projektrelevanten Informationen insbesondere von Mustern, falls diese vom Hersteller für Tests bzw. für die Vorabnahme benötigt werden, verzögern. Ebenso behalten wir uns eine Verzögerung der Leistungserbringung bei verspätetem Eingang von vereinbarten Anzahlung bzw. Teilzahlungen vor.

Lieferkondition
Soweit nicht anderes vereinbart EXW (Herstelleradresse).

Eigentumsvorbehalt
Es gilt als vereinbart, dass die von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung in unserem uneingeschränkten Eigentum bleiben. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung zulässig.

Preisstellung
Die in unseren Angeboten angeführten Preise enthalten keine Umsatzsteuer und sind exkl. Verpackungskosten und Entsorgungsbeitrag für die Verpackung. Sämtliche Mehrlieferungen und -leistungen, die in unseren Angeboten nicht vorgesehen sind, werden nach tatsächlichem Anfall zu den zu diesem Zeitpunkt errechneten bzw. gültigen Preisen in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen
Soweit durch die im Kaufvertrag angeführten Zahlungsbedingungen nicht anders geregelt gilt als vereinbart, dass der Kaufpreis oder alle noch offenen Teilzahlungen spätestens 30 Tage nach Lieferung bzw. Lieferbereitschaft, sofern die Lieferung oder die Inbetriebnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unterbleibt oder verzögert wird, fällig sind.

Koordination der Projektabwicklung
DTM GmbH wird Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung einen Verantwortlichen für die Projektabwicklung bekannt geben. Seitens des Auftraggebers wird ebenso ein verantwortlicher Ansprechpartner nominiert. Für die Auftragsabwicklung gilt das Prinzip der Schriftlichkeit, so dass sämtliche Absprachen und Zusagen, die über unsere Auftragsbestätigung hinausgehen, unserer schriftlichen Bestätigung bedürfen und ohne diese Bestätigung nicht bindend sind.
Der Kunde ist verpflichtet, alle projektrelevanten Informationen rasch an den Auftragnehmer weiterzuleiten. Diese Informationen sind bindend.

Layouts
Die von DTM zur Verfügung gestellten Layouts geben lediglich Richtwerte über die Dimensionen der dargestellten Maschinen und sind nicht als maßhaltige technische Zeichnungen zu verstehen.

Kundenseitig zu erbringende Leistungen

  • Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen vor Lieferung. Insbesondere liegt die Verantwortung für die Tragfähigkeit des Bodens im Aufstellungsbereich der von DTM gelieferten Maschinen beim Kunden. Die Maschinen werden, wenn erforderlich und sofern nichts anders vereinbart wurde, mit handelsüblichen Zugankern befestigt.
    Der Aufstellungsort der Anlage ist für die Montage frei und besenrein zur Verfügung zu stellen.
  • Falls erforderlich wird vom Kunden ein Layout des Aufstellungsorts mit verbindlichen Maßangaben, insbesondere der Schnittstellen, zur Verfügung gestellt.
  • Abladen vom LKW und Haustransport der Geräte zum Aufstellungsort vor Montagebeginn.
  • Aufstellung der Geräte nach Anweisung durch DTM.
  • Zur Verfügung stellen der erforderlichen Montagehilfsmittel (Stapler, Bühne etc.) für die gesamte Montagedauer.
  • Herstellung der betriebsbereiten Anschlüsse an die Energieversorgung (Strom und ev. Druckluft) samt der erforderlichen Schutzeinrichtungen für alle im Lieferumfang von DTM enthaltenen Geräte und Anlagenteile.
  • Herstellung der Betriebsbereitschaft und Bereitstellung der erforderlichen Signale auf potentialfreien Kontakten (Wechsler) von allen Geräten und Anlagenteilen, die zur einwandfreien Funktion der Anlage erforderlich und nicht im Lieferumfang von DTM enthalten sind.
  • Sicherstellung, dass am Aufstellungsort die für den Betrieb der Maschine(n) erforderlichen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Staub etc.) eingehalten werden.
    Soweit nichts anderes angegeben muss die Umgebungstemperatur im Bereich zwischen +5°C und 40°C liegen.

Testmaterial
Falls Testmaterial seitens des (der) Hersteller(s) benötigt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet diesem(n), frei Haus und kostenfrei die benötigte Menge an Testmaterial zur Verfügung zu stellen. Wir können keine Verantwortung für Menge und Zustand der zurückgegebenen Muster übernehmen.

Vorabnahme im Werk des Herstellers
Fall erforderlich und vereinbart findet im Werk des Herstellers die Vorabnahme der Anlage im Beisein eines Vertreters des Auftraggebers statt. Die Anlage wird dabei auf Wirkung und Kapazität geprüft. Der Versand der Anlage erfolgt erst nach Freigabe durch Ihren Bevollmächtigten.
Die Kosten für den Aufbau der Anlage zur Vorabnahme sowie für die Vorabnahme selbst sind im Anlagenpreis inbegriffen. Reise- und Aufenthaltskosten für den Vertreter des Auftraggebers trägt der Auftraggeber.

Montage, Inbetriebnahme
Werden für die Montage und Inbetriebnahme feste Preise vereinbart oder sind diese Leistungen im Preis der Maschine(n) enthalten, so setzen die vereinbarten Preise voraus, dass die Dienstleistungen innerhalb der normalen Arbeitszeit, das ist Mo. - Do. 7:30 - 16:30, Fr. 7:30 - 12:00 Uhr erbracht und an nacheinander folgenden Werktagen ohne Unterbrechung (abgesehen von den gesetzlichen Arbeitspausen) durchgeführt werden. Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit werden nach tatsächlichem Anfall zu unseren jeweils gültigen Preisen in Rechnung gestellt.

Endabnahme durch den Auftraggeber
Unmittelbar nach Montage, Testlauf und Inbetriebnahme der Anlage und nach dem Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion der Anlage während eines Tages erfolgt die Endabnahme der Anlage durch den Auftraggeber. Diese wird auf einem Endabnahmeprotokoll schriftlich bestätigt.

Einschulung
Die Einschulung für die gesamte Anlage wird vor Ort durch Techniker der Erzeugerfirma bzw. durch unseren technischen Dienst während der Montage und Inbetriebnahme durchgeführt. In der Praxis hat es sich von Vorteil erwiesen, wenn bei der Montage und Inbetriebnahme der Anlage Ihr technisches Wartungspersonal anwesend ist. Sollten weitere Schulungen erforderlich sein, werden die dafür erbrachten Leistungen gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen in Rechnung gestellt.

Gewährleistung
Die Gewährleistung erlischt längstens nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist zuzüglich dreier Monate ab Lieferbereitschaft, sofern die Lieferung oder die Inbetriebnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert wird oder unterbleibt.
Die Gewährleistung umfasst den Austausch von schadhaften Komponenten inkl. deren Aus- und Einbau durch Techniker von DTM. Ausgeschlossen von der Gewährleistung bleiben Verschleißteile sowie Mängel bzw. Schäden aufgrund von unsachgemäßer Bedienung oder Wartung. Die Gewährleistung wird prinzipiell im Hause der DTM durchgeführt. Etwaiige Reisespesen, sowie Kosten für Verpflegung und Unterbringung der Techniker für einen Einsatz im Rahmen der Gewährleistung am Ort des Kunden trägt der Kunde.
Gewährleistungsansprüche setzen den ausschließlichen Einsatz von DTM Verbrauchsmaterial sowie die Einhaltung des vorgeschriebenen Serviceintervalls voraus und bestehen nur dann zu Recht, wenn der ordentliche Gebrauch der Ware durch einen Mangel, der zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorhanden ist bzw. war, behindert wird und uns der Mangel unverzüglich nach Auftreten bzw. Entdecken, jedenfalls aber innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt wird.
Die Erfüllung aller Gewährleistungsverpflichtungen erfolgt entsprechend der von uns angebotenen Preisstellung und Lieferkondition. In keinem Fall werden von uns in diesem Zusammenhang Kosten für (De)Montage, Transport etc. übernommen, die in unserem Angebot nicht enthalten sind.
Sofern an von uns gelieferten Waren ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Eingriffe vorgenommen werden, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

Allgemeine Haftung, Schadenersatz
Wir übernehmen keinerlei Haftung für jegliche Folgeschäden, auch im Rahmen der Gewährleistung, wie insbesonders Gewinnentgang, Produktionsausfall etc., sowie mittelbare und indirekte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund.

Sonstige Lieferbedingungen
Wir weisen darauf hin, dass als Geschäftsgrundlage unseres Angebotes ergänzend unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der letztgültigen Fassung Gültigkeit haben.

Stand April 2011

 
     
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